Hegering Nottuln-Havixbeck

Fallwilduntersuchungen

 Um Krankheiten auf die Spur zu kommen, gibt es die Möglichkeit der kostenlosen Untersuchung von Fallwild. Sie sollte unbedingt in jedem Fall wie folgt genutzt werden:

  • Jeder Aneignungsberechtigte kann einen Fall zur Feststellung der Erkrankungs- und Todesursachen an eines der Staatlichen Veterinäruntersuchungsämter und die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung des Landes NRW liefern. Im Falle von seuchenverdächtigem Wild ist die zuständige Ordnungsbehörde einzuschalten.
  • Fallwild soll unverzüglich und vollständig zur Untersuchung gebracht werden. Die Anlieferungszeiten sind im konkreten Fall telefonisch zu erfragen.
  • Fallwild soll gekühlt – nicht gefroren – angeliefert werden. Die Verpackung ist so zu wählen, dass vom Inhalt nichts nach außen gelangen kann und in der Verpackung ausreichend saugfähiges Material vorhanden ist, das austretende Flüssigkeiten wie Sekret und Blut aufnehmen kann. Ein Begleitschreiben mit Angaben zu den Fundumständen ist unerlässlich.
  • Untersuchungsgebühren der Staatlichen Veterinäruntersuchungsämter übernimmt die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung des Landes NRW. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Jagdabgabe. Die Transportkosten sind von Jäger zu übernehmen.
  • In der Forschungsstelle angeliefertes Untersuchungsmaterial wird veterinärmedizinische Einrichtungen und im Bedarfsfall an Fachinstitute weitergeleitet. 

Die Anschriften der Untersuchungsämter:

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen Lippe
Staatliches Veterinäruntersuchungsamt Arnsberg